Zu den Kostensteigerungen beim Neubau des Stadtmuseums erklärt der Oldenburger AfD-Kreisvorsitzende und Ratsherr Andreas Paul:
„Wir haben den Neubau des Stadtmuseums von Anfang an abgelehnt. Oldenburg braucht diesen Neubau nicht und das Geld aus dem städtischen Haushalt wäre anderswo besser angelegt als in einem solchen
Prestigeneubau – zum Beispiel zum Abbau städtischer Schulden.
Dass sich Baukosten, insbesondere bei öffentlichen Bauten, gegenüber den ursprünglichen Planungen erhöhen, ist leider eine traurige Realität. Angesichts der stark gestiegenen Inflation in Verbindung mit teilweisen Lieferengpässen gerade im Baubereich scheint eine Kostensteigerung beim Stadtmuseum fast unvermeidlich.
Trotzdem wurden hier anscheinend Fehler gemacht. Seit Jahren wird geplant. Seit gut zwei Jahren schon steht der ausgewählte Architektenentwurf fest. Jetzt stehen die Bagger, die den alten Bau abreißen sollen, bereit. Und doch ist noch nicht ein einziger Vertrag für den Neubau abgeschlossen worden? Das erscheint doch zumindest grob fahrlässig. Zumal die Lieferengpässe und überdurchschnittlichen Preissteigerungen im Baugewerbe seit über einem Jahr bekannt sind.
Wir kritisieren diesen fahrlässigen Umgang mit städtischen Steuergeldern. Der Prunkbau, der vielen Oldenburgern negativ aufstößt, nicht zuletzt, weil er jegliche gestalterische Schönheit vermissen lässt, verschlingt nun noch mehr Gelder, die an anderer Stelle dringend nötig wären.
Bemerkenswert ist auch, dass erst jetzt bauliche Schwierigkeiten wie morastiger Untergrund sowie Probleme mit Grundwasser und der CCO-Tiefgarage bekannt wurden.
Die Jagd auf Subventionen aus dem Fördertopf des Bundes hat die Entscheidungsträger offenbar blind gemacht für Risiken, die bei einem Bau in dieser Größe durchaus normal sind. Bei der Präsentation der Idee wurden die Kosten klein gerechnet, um die erforderliche Zustimmung zu bekommen. Noch vor Baubeginn kommt jetzt die Ernüchterung angesichts von stetig steigenden Kosten.
Am liebsten würden wir das Projekt sofort beenden und Schadensbegrenzung betreiben. Wobei es dafür jetzt vermutlich schon zu spät ist.“
Zur aktuell von der sogenannten Bund-Länder-Konferenz beschlossenen 2G+-Regel für den
Zutritt zur Gastronomie kommentieren die
beiden Oldenburger AfD-Sprecher Ratsherr
Andreas Paul und Lidia Bernhardt wie
folgt:
„Das hat nichts mit dem Schutz der Gesundheit zu tun. Solche Maßnahmen sind angesichts
der wenigen tatsächlich schwer
Erkrankten aber auch wegen ihrer Widersprüchlichkeit pure
Willkür und Gängelung, die wir entschieden
ablehnen. Wir
hoffen, dass die Gerichte
erneut
in unserem Sinne
urteilen.“
Wenn auch doppelt und dreifach Geimpften nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis
Zugang gewährt wird, dann bedeutet das,
dass der Schutz durch
die Impfungen mehr als
unzureichend ist, die Impfungen also bei
weitem nicht das halten, was die Regierenden und
die von ihnen akzeptierten Wissenschaftler
und Pharmavertreter uns versprechen.
Diese Regel stellt aber auch eine völlig ungerechtfertigte Diskriminierung der Ungeimpften
dar. Wenn nur ein tagesaktueller
Negativtest Sicherheit bietet, dann
bietet er diese Sicherheit
auch bei getesteten Ungeimpften. Diese
Unterscheidung ist pure Willkür und
durch nichts zu
rechtfertigen.
Die Folgen für Hotellerie und Gastronomie werden verheerend sein. Die in der NWZ
berichtete Stellungnahme des Dehoga ist ein überdeutlicher Hinweis darauf. Demnach
bangt
bereits jeder zweite Unternehmer um seine
Existenz.
Es scheint, dass sich die
Regierenden, allen voran der Bundesgesundheitsminister, in ihrer
Rolle als strenge Eltern, die ihren
Anbefohlenen nur sehr, sehr wenig
Freiheiten zugestehen,
gefallen. Das muss schnellstens ein Ende
haben.
Als Alternative für Deutschland – in Oldenburg genauso wie auf Bundes- und Landesebene –
lehnen wir diesen Beschluss entschieden ab. Für Oldenburg fordern wir zum
wiederholten
Male den Oberbürgermeister auf, sich für
das Wohl der Menschen in Oldenburg – und zu
diesem Wohl gehört auch ihr wirtschaftliches Wohlergehen – einzusetzen und die
Unsinnigkeit und einen entschiedenen Protest gegen diese Vorschriften bei der
Landesregierung zum Ausdruck zu
bringen.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg für die Teilnahme an Versammlungen sowie den Kommentar des Polizeipräsidenten im Hunte-Report kommentiert die Oldenburger AfD wie folgt:
AfD Kreisverband der Stadt Oldenburg erklärt sich solidarisch mit friedlichem Protest und Montagsspaziergängern! Gesund ohne Zwang!
Spaziergänge und Versammlungen unter freiem Himmel, mit vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt und unter Einhaltung von Auflagen müssen gewährleistet bleiben! Friedlicher Protest an der Politik der Regierenden auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene ist gelebte Demokratie! Kritiker der verhängten Corona-Maßnahmen und Kritiker einer sich ankündigenden, allgemeinen Impfpflicht dürfen nicht als unsolidarische, asoziale oder rechtsradikale Krawallmacher abgekanzelt und diffamiert werden. Sie sind ebenso Teil der Bevölkerung und setzen sich aus vielen politischen Richtungen zusammen. Es ist legitim, die Pläne und Gesetzesentwürfe der Regierung und ihrer Befürworter argumentativ zu zerpflücken und den Protest auch auf die Straßen zu tragen.
Eine allgemeine Impfpflicht ist aus mehreren Gründen nicht verhältnismäßig. Den wichtigsten Grund können selbst Impfbefürworter nicht mehr leugnen: die Wirkung der Impfung nimmt nach kurzer Zeit rapide ab.
Die Coronamaßnahmen sind viel zu weitgehend und unverhältnismäßig. Verbote und Behinderungen solcher Spaziergänge und Versammlungen werden die Meinung der Teilnehmer nicht in Luft auflösen. Stattdessen muss der Raum für friedlichen Protest geöffnet und müssen die Teilnehmer durch die Polizei geschützt werden. Meinungsäußerungen Andersdenkender müssen im Rahmen grundgesetzlich verbriefter Rechte generell akzeptiert werden.
Der AfD-Kreisverband der Stadt Oldenburg besteht auf der Einhaltung dieser Rechte, denn sie sind Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat bzw. die Regierung.
Auch die Schikane von Ungeimpften muss beendet werden. Alle Menschen haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und die unverletzliche Freiheit der Person [GG Art. 2 (2)]. Eine noch tiefere Spaltung der Gesellschaft muss unbedingt vermieden werden.
Die Oldenburger Alternative für Deutschland lehnt diese Verfügung entschieden ab.
Der im Hunte-Report abgedruckte Kommentar des Polizeipräsidenten ist eine schlimme Entgleisung, mit der er die kritisierten Spaziergänger übel beleidigt. Es ist nicht die Aufgabe des Polizeipräsidenten, die Ansichten von Demonstranten zu beurteilen. Er hat für Recht und Ordnung in Oldenburg zu sorgen. Von den Spaziergängern geht in Oldenburg hingegen keinerlei Gefahr aus, so dass eine Polizeipräsenz – zumal mit so massiven Aufgeboten – mehr als überflüssig ist.
Darüber hinaus sind die Meinungsfreiheit und das Versammlungs- und Demonstrationsrecht universell und unabhängig von den teilnehmenden Personen und den vertretenen Anliegen. So sehr wir beispielsweise auch die Ansichten und Ziele der freitags schulschwänzenden Demonstranten ablehnen, so haben wir nie das Recht, dafür zu demonstrieren infrage gestellt und auch keinerlei Gegendemonstrationen oder ähnliches veranstaltet. Das ist wirkliche Toleranz.