Erfolgsgeschichte schreiben

Die AfD ist die Mitmachpartei Deutschlands. Wo Ihr Wille ist, ist auch ein Weg: In keiner anderen Partei haben die Mitglieder mehr Mitsprache, Meinungsfreiheit und Mitwirkungsmöglichkeiten. In den Orts- und Kreisverbänden, den Landesverbänden, den Mitgliederparteitagen auf allen Ebenen und den zahlreichen Gliederungen, Gremien und Arbeitskreisen. Wir sind offen für Worte und Widerworte, für kluge Ideen und kreatives Engagement, für Jung und Alt, für Frauen und Männer, für Nordlichter und Süddeutsche, für Vegetarier und Fleischfreunde … aber nicht für Quoten, Diskriminierungen und Demokratiefeinde!

Sind Sie so weit, mit uns zu gehen? Dann machen Sie den ersten Schritt. Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland. Laden Sie den für Sie relevanten Antrag herunter und füllen Sie ihn aus. Oder fordern Sie einen Antrag per E-Mail, telefonisch oder per Onlineformular bei der Bundesgeschäftsstelle an.

Mitglied werden.

Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.

Um die Aufnahme in die Alternative für Deutschland beantragen zu können, dürfen Sie keiner konkurrierenden Partei, keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie verpflichtet, uns dies durch die u. s. Unvereinbarkeitserklärung gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen

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Mitgliederantrag-AfD-Niedersachsen
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Förderer werden

Als Förderer der Alternative für Deutschland bleiben Sie parteilos, verpflichten sich aber, mindestens den halben Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Im Gegenzug erhalten Sie dieselben Informationen wie die Parteimitglieder und können als Gäste mit Rederecht (aber ohne Stimmrecht) zu Parteitagen zugelassen werden.

Nachstehend finden Sie den Förderantrag. Sofern Sie in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen Ihren Erstwohnsitz haben, verwenden Sie bitte die entsprechend benannten Anträge.

 

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Fördererantrag
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